Klassen- und Kursfahrten sowie internationale Begegnungen sind wichtige Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.

Das Fahrtenprogramm der GHS sieht Schulfahrten in den Jahrgangsstufen 6, 10 und in der Q2 vor.

Die Klassen des 6. Jahrgangs führen Klassenfahrten in der Regel 4 bis 5 Tage durch.

Die Schüler*innen des 13. Jahrgangs (Q2) führen Kursfahrten durch. Der Leistungskurs Sport hat die Möglichkeit, im Rahmen des Kursprofils zum Halbjahreswechsel ein Wintersportpraktikum durchzuführen.

Internationale Begegnungen:

Internationale Begegnungen bzw. Praktika werden mit Großbritannien, Irland, Frankreich, Niederlande, Italien, Spanien und Polen durchgeführt.

Folgende finanzielle Obergrenzen (inkl. aller Nebenkosten, vorbehaltlich unvorhersehbarer Preisentwicklungen) sind festgelegt:

6. Jahrgang

=

330 Euro

10. Jahrgang

=

390 Euro

13. Jahrgang

=

500 Euro

Auslandsveranstaltungen

=

500 Euro

Stand 02/2025