Zum Hauptinhalt springenUnser Umgang miteinander
- Wir wünschen uns, würdevoll behandelt zu werden. Deshalb gehen wir auf alle Mitglieder der Schulgemeinde mit Respekt, Akzeptanz und Toleranz zu.
- Anderen Menschen gegenüber sind wir hilfsbereit und rücksichtsvoll.
- Hier wählen wir einen respektvollen Umgangston, der niemanden bloßstellt, missachtet, ausgrenzt oder verletzt.
- Unsere Verständigungssprache grenzt niemanden aus. Deutsch ist unsere Unterrichtssprache.
- Es gibt eine Anti-Mobbing-Konvention und Hilfestellungen, die den Schüler*innen bekannt sind.
Unser Verhalten auf dem Schulgelände und im Gebäude
- Wir respektieren fremdes Eigentum.
- Wir haben unseren Schülerausweis immer dabei und zeigen ihn auf Nachfrage der Lehrer*innen vor.
- Wir werfen keine Steine, Schneebälle oder andere Gegenstände.
- Wir fotografieren, filmen und nehmen Sprachdateien nur zu Unterrichtszwecken auf nach Rücksprache mit dem/der Fachlehrer*in. Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien, z.B. Smartphone, Tablet, Notebook, etc., ist Bestandteil jedes Fachunterrichts. Darüber hinaus bieten wir allen Schüler*innen weitere Beratung über unsere Medienscouts, Suchtsäcke, etc. an.
- Achtung! Zigaretten, Alkohol, Drogen und Waffen jeder Art sind gesetzlich an Schulen verboten und dies gilt selbstverständlich auch bei uns.
- Wir halten jeden Raum immer sauber und aufgeräumt, so dass wir uns hier wohlfühlen und eine angenehme Lernumgebung vorfinden.
In der Mensa
- Wir achten auf die Hygiene und gute Tischmanieren.
- Wir vermeiden Lärm, Toben und Rennen.
- Wir respektieren den abgetrennten Bereich für die SEK-II-Schüler*Innen, damit dieser als Lern- und Arbeitsbereich genutzt werden kann.
- Wir halten Abstand und drängeln uns nicht vor.
In den Toilettenanlagen
- Hier verhalten wir uns rücksichtsvoll, hygienisch und sauber.
- Wir achten die Privatsphäre.
- Mit Toilettenpapier, Papiertüchern und Wasser gehen wir sparsam um.
- In der Mädchentoilette werden Binden und Tampons in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
- Wir verlassen die Toilette so, wie wir sie selbst vorzufinden wünschen.
Unser Verhalten im Unterricht
- Wir kommen regelmäßig und pünktlich zum Unterricht.
- Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht.
- Sollte der/die Lehrer*in 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so meldet dies der/die Klassensprecher*in in der Info.
- Beginn und Ende des Unterrichts werden durch den Gong festgelegt.
- Wir führen das Hausaufgaben- und Mitteilungsheft (bzw. Logbuch im Jahrgang 5, 6 und 7).
- Wir erledigen die Hausaufgaben und bereiten uns auf den Unterricht vor.
- Wir sind mit den notwendigen Arbeitsmaterialien ausgestattet. Sie sind in einem ordentlichen Zustand.
- Mitschüler*innen gegenüber sind wir hilfsbereit und kooperativ.
- Das Trinken im Unterricht ist erlaubt, Essen nur außerhalb der Stunden.
- Kaugummikauen ist nicht erwünscht.
Unser Verhalten in Pausen/Freistunden
- Längere Pausen dienen der Bewegung und Entspannung, kürzere dem Raumwechsel und dem Bereitlegen von Arbeitsmaterialien.
- Den Toilettengang erledigen wir in der Pause.
- Auch in den Pausen vermeiden wir im Schulgebäude Lärm und Toben.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist laut Schulgesetz (BASS 12-08 Nr.1, 6) vor Unterrichtsschluss nicht erlaubt. Verstöße werden geahndet.
- In den längeren Pausen verlassen wir die Klassenräume und Flure und begeben uns in die Freizeitbereiche.
- In den Regenpausen können sich Schüler*innen der Jahrgangsstufe 9 – 13 in den Freizeitbereichen und Fluren vor den Klassen- oder Kursräumen aufhalten.
- Die Regenpausen werden mit einer Durchsage angekündigt.
Kleiderempfehlung
- Wir kleiden uns dem Schulalltag entsprechend, d.h. wir tragen Sportkleidung im Sportunterricht, alltagstaugliche und dem Unterricht angemessene Kleidung im Fachunterricht.
- Wir tragen keine Kleidung mit diskriminierenden Texten, Aufdrucken oder Symbolen. Diese sind nach unserem demokratischen Grundverständnis nicht geduldet.
Die Regelungen zu Fehlzeiten und Entschuldigungen sind einzuhalten.
- Die schriftliche Entschuldigung wird der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder der Kurslehrerin/dem Kurslehrer sowie danach allen Lehrerinnen/Lehrern der Differenzierungs-, WP- und LEIV-Kurse sofort nach Wiederaufnahme des Unterrichts vorgelegt.
- Bei vorhersehbarem Fehlen (z.B. Konfirmandenbegegnungen, Zuckerfest) muss rechtzeitig mindestens eine Woche vor dem Termin ein Antrag vorgelegt werden. Hier kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer in einem Umfang bis zu 2 Tagen innerhalb eines Halbjahres beurlauben. Schüler*innen der Sekundarstufe II beantragen Freistellungen rechtzeitig mit der Oberstufenleiterin.
- Über weitere Freistellungen, Beurlaubungen, etc. entscheidet die Schulleitung.