Schulvereinbarung #unsererGHS

Stand: August 2023

Die vorliegende Schulvereinbarung wurde von Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern im Schuljahr 2021/2022 entworfen und im Mai 2023 aktualisiert. Zur Rückmeldung zu unserem Regelwerk laden wir alle Mitglieder der Schulgemeinschaft herzlich ein. Das Feedback zur Schulvereinbarung führt zum Austausch zwischen Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern, um ggf. Änderungen an der Schulvereinbarung für das kommende Schuljahr 2024/2025 zu besprechen. Der nebenstehende QR-COde führt direkt zur Umfrage, genutzt werden kann auch dieser Link.

 

Unser Umgang miteinander

 
  • Wir wünschen uns, würdevoll behandelt zu werden. Deshalb gehen wir auf alle Mitglieder der Schulgemeinde mit Respekt, Akzeptanz und Toleranz zu.
  • Anderen Menschen gegenüber sind wir hilfsbereit und rücksichtsvoll.
  • Unsere Verständigungssprache grenzt niemanden aus. Deutsch ist unsere Unterrichtssprache (im Fremdsprachenunterricht die Zielsprache).
  • Hier wählen wir einen respektvollen Umgangston, der niemanden bloßstellt, missachtet, ausgrenzt oder verletzt.
  • Es gibt eine Anti-Mobbing-Konvention und Hilfestellungen, die den Schüler*innen bekannt sind.
 

Verhalten auf dem Schulgelände und im Gebäude

 
  • Wir fotografieren, filmen und nehmen Sprachdateien nur nach Rücksprache mit dem/der Fachlehrer*in. Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien, z.B. Smartphone, Tablet, Notebook, etc., ist Bestandteil jedes Fachunterrichts. Darüber hinaus bieten wir allen Schüler*innen weitere Beratung über unsere Medienscouts, Suchtsäcke, etc. an.
  • Achtung! Zigaretten, Alkohol, Drogen und Waffen jeder Art sind gesetzlich an Schulen verboten. Dies gilt auch für Attrappen, z.B. Wasserpistolen.
  • Wir respektieren fremdes Eigentum.
  • Wir haben unseren Schülerausweis immer dabei und zeigen ihn auf Nachfrage der Lehrer*innen vor.
  • Wir halten jeden Raum immer sauber und aufgeräumt, so dass wir uns hier wohlfühlen und eine angenehme Lernumgebung vorfinden.
  • Wir werfen keine Steine, Schneebälle oder andere Gegenstände.
 
 

In der Mensa

 
  • Wir achten auf die Hygiene und gute Tischmanieren.
  • Wir respektieren den abgetrennten Bereich für die SEK-II-Schüler*Innen, damit dieser als Lern- und Arbeitsbereich genutzt werden kann.
  • Wir halten Abstand und drängeln uns nicht vor.
 

In den Toilettenanlagen

 
  • Hier verhalten wir uns hygienisch und sauber.
  • Wir achten die Privatsphäre.
  • Wir verlassen die Toilette so, wie wir sie selbst vorzufinden wünschen.
  • Mit Toilettenpapier, Papiertüchern und Wasser gehen wir sparsam um.
  • In der Mädchentoilette werden Binden und Tampons in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
 

Verhalten im Unterricht

 
  • Wir halten uns an die Schulpflicht.
  • Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht.
  • Sollte der/die Lehrer*in 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so meldet dies der/die Klassensprecher*in in der Info.
  • Beginn und Ende des Unterrichts werden durch den Gong festgelegt.
  • Wir führen das Hausaufgaben- und Mitteilungsheft (bzw. Logbuch in den Jahrgängen 5 bis 9).
  • Wir bereiten uns auf den Unterricht vor.
  • Wir sind mit den notwendigen Arbeitsmaterialien ausgestattet. Sie sind in einem ordentlichen Zustand.
  • Mitschüler*innen gegenüber sind wir hilfsbereit und kooperativ.
  • Das Trinken im Unterricht ist erlaubt, Essen nur außerhalb der Stunden.
  • Kaugummikauen ist nicht erwünscht.
 

Verhalten in Pausen/Freistunden

 
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist laut Schulgesetz (BASS 12-08 Nr.1, 6) vor Unterrichtsschluss nicht erlaubt. Verstöße werden geahndet.
  • Längere Pausen dienen der Bewegung und Entspannung, kürzere dem Raumwechsel und dem Bereitlegen von Arbeitsmaterialien.
  • Den Toilettengang erledigen wir in der Pause.
  • In den längeren Pausen verlassen wir die Klassenräume und Flure und begeben uns auf den Schulhof oder in die Freizeitbereiche.
  • Regenpausen werden mit einer Durchsage angekündigt.
 

Kleidungsempfehlung

 
  • Wir kleiden uns dem Schulalltag entsprechend, d.h. wir tragen Sportkleidung im Sportunterricht, alltagstaugliche und dem Unterricht angemessene Kleidung im Fachunterricht.
  • Wir überdenken kritisch das Tragen folgender Kleidung:
    • Jogginghose und Leggings.
    • Freizügige Bekleidung, die den Bauch, das Dekolleté und/oder Oberschenkel freigeben.
    • Kopfbedeckung, die nicht der Ausübung der eigenen Religion entspricht.
  • Wir tragen keine Kleidung mit diskriminierenden Texten, Aufdrucken oder Symbolen. Diese sind nach unserem demokratischen Grundverständnis nicht geduldet.
 

Regelungen zu Fehlzeiten und Entschuldigungen sind einzuhalten.

 
  • Die schriftliche Entschuldigung wird der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder der Kurslehrerin/dem Kurslehrer sowie danach allen Lehrerinnen/Lehrern der Differenzierungs-, WP- und LEIV-Kurse sofort nach Wiederaufnahme des Unterrichts vorgelegt.
  • Bei vorhersehbarem Fehlen (z.B. Konfirmandenbegegnungen, Zuckerfest) muss rechtzeitig mindestens eine Woche vor dem Termin ein Antrag vorgelegt werden. Hier kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer in einem Umfang bis zu 2 Tagen innerhalb eines Halbjahres beurlauben. Schüler*innen der Sekundarstufe II beantragen Freistellungen rechtzeitig mit der Oberstufenleiterin.
  • Über weitere Freistellungen, Beurlaubungen, etc. entscheidet die Schulleitung.
  • Über die Homepage können und sollten die Schüler*innen am Tag des Fehlens entschuldigt werden: https://www.gustav-mh.de/service/fehlzeiten-melden/.