Schulvereinbarung

Unser Umgang miteinander

  • Wir wünschen uns, würdevoll behandelt zu werden. Deshalb gehen wir auf alle Mitglieder der Schulgemeinde mit Respekt, Akzeptanz und Toleranz zu.
  • Anderen Menschen gegenüber sind wir hilfsbereit und rücksichtsvoll.
  • Hier wählen wir einen respektvollen Umgangston, der niemanden bloßstellt, missachtet, ausgrenzt oder verletzt.
  • Unsere Verständigungssprache grenzt niemanden aus. Deutsch ist unsere Unterrichtssprache.
  • Es gibt eine Anti-Mobbing-Konvention und Hilfestellungen, die den Schüler*innen bekannt sind.

Unser Verhalten auf dem Schulgelände und im Gebäude

  • Wir respektieren fremdes Eigentum.
  • Wir haben unseren Schülerausweis immer dabei und zeigen ihn auf Nachfrage der Lehrer*innen vor.
  • Wir werfen keine Steine, Schneebälle oder andere Gegenstände.
  • Wir fotografieren, filmen und nehmen Sprachdateien nur zu Unterrichtszwecken auf nach Rücksprache mit dem/der Fachlehrer*in. Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien, z.B. Smartphone, Tablet, Notebook, etc., ist Bestandteil jedes Fachunterrichts. Darüber hinaus bieten wir allen Schüler*innen weitere Beratung über unsere Medienscouts, Suchtsäcke, etc. an.
  • Achtung! Zigaretten, Alkohol, Drogen und Waffen jeder Art sind gesetzlich an Schulen verboten und dies gilt selbstverständlich auch bei uns.
  • Wir halten jeden Raum immer sauber und aufgeräumt, so dass wir uns hier wohlfühlen und eine angenehme Lernumgebung vorfinden.

In der Mensa

  • Wir achten auf die Hygiene und gute Tischmanieren.
  • Wir vermeiden Lärm, Toben und Rennen.
  • Wir respektieren den abgetrennten Bereich für die SEK-II-Schüler*Innen, damit dieser als Lern- und Arbeitsbereich genutzt werden kann.
  • Wir halten Abstand und drängeln uns nicht vor.

In den Toilettenanlagen

  • Hier verhalten wir uns rücksichtsvoll, hygienisch und sauber.
  • Wir achten die Privatsphäre.
  • Mit Toilettenpapier, Papiertüchern und Wasser gehen wir sparsam um.
  • In der Mädchentoilette werden Binden und Tampons in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
  • Wir verlassen die Toilette so, wie wir sie selbst vorzufinden wünschen.

Unser Verhalten im Unterricht

  • Wir kommen regelmäßig und pünktlich zum Unterricht.
  • Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht.
  • Sollte der/die Lehrer*in 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so meldet dies der/die Klassensprecher*in in der Info.
  • Beginn und Ende des Unterrichts werden durch den Gong festgelegt.
  • Wir führen das Hausaufgaben- und Mitteilungsheft (bzw. Logbuch im Jahrgang 5, 6 und 7).
  • Wir erledigen die Hausaufgaben und bereiten uns auf den Unterricht vor.
  • Wir sind mit den notwendigen Arbeitsmaterialien ausgestattet. Sie sind in einem ordentlichen Zustand.
  • Mitschüler*innen gegenüber sind wir hilfsbereit und kooperativ.
  • Das Trinken im Unterricht ist erlaubt, Essen nur außerhalb der Stunden.
  • Kaugummikauen ist nicht erwünscht.

Unser Verhalten in Pausen/Freistunden

  • Längere Pausen dienen der Bewegung und Entspannung, kürzere dem Raumwechsel und dem Bereitlegen von Arbeitsmaterialien.
  • Den Toilettengang erledigen wir in der Pause.
  • Auch in den Pausen vermeiden wir im Schulgebäude Lärm und Toben.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist laut Schulgesetz (BASS 12-08 Nr.1, 6) vor Unterrichtsschluss nicht erlaubt. Verstöße werden geahndet.
  • In den längeren Pausen verlassen wir die Klassenräume und Flure und begeben uns in die Freizeitbereiche.
  • In den Regenpausen können sich Schüler*innen der Jahrgangsstufe 9 – 13 in den Freizeitbereichen und Fluren vor den Klassen- oder Kursräumen aufhalten.
  • Die Regenpausen werden mit einer Durchsage angekündigt.

Kleiderempfehlung

  • Wir kleiden uns dem Schulalltag entsprechend, d.h. wir tragen Sportkleidung im Sportunterricht, alltagstaugliche und dem Unterricht angemessene Kleidung im Fachunterricht.
  • Wir tragen keine Kleidung mit diskriminierenden Texten, Aufdrucken oder Symbolen. Diese sind nach unserem demokratischen Grundverständnis nicht geduldet.

Die Regelungen zu Fehlzeiten und Entschuldigungen sind einzuhalten.

  • Die schriftliche Entschuldigung wird der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder der Kurslehrerin/dem Kurslehrer sowie danach allen Lehrerinnen/Lehrern der Differenzierungs-, WP- und LEIV-Kurse sofort nach Wiederaufnahme des Unterrichts vorgelegt.
  • Bei vorhersehbarem Fehlen (z.B. Konfirmandenbegegnungen, Zuckerfest) muss rechtzeitig mindestens eine Woche vor dem Termin ein Antrag vorgelegt werden. Hier kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer in einem Umfang bis zu 2 Tagen innerhalb eines Halbjahres beurlauben. Schüler*innen der Sekundarstufe II beantragen Freistellungen rechtzeitig mit der Oberstufenleiterin.
  • Über weitere Freistellungen, Beurlaubungen, etc. entscheidet die Schulleitung.