Klassen- und Kursfahrten sowie internationale Begegnungen sind wichtige Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.  

Das Fahrtenprogramm der GHS sieht Schulfahrten in den Jahrgangsstufen 6, 10 und in der Q2 unter Berücksichtigung folgender Regelungen vor: 

  • Im Kalenderjahr 2023 werden Schulfahrten in den Klassen des 6., 10. und 13. Jahrgangs nur genehmigt, wenn eine Absicherung der finanziellen Risiken durch entsprechende Versicherungen erfolgt (Reiserücktritt-Versicherung inklusive Corona-Schutz). Reiseveranstalter sollten gemäß den aktuellen Vorgaben des Schulministeriums ein erweitertes Stornorecht einräumen. Weiter müssen die Eltern auf der verbindlichen Anmeldung folgenden Passus bestätigen:

    „Ich bin ebenfalls über die möglichen Kosten einer Stornierung, einer Umbuchung oder eines Abbruchs der Veranstaltung insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie informiert.“

  • Da im Falle einer Corona-Erkrankung die Eltern in der Pflicht stehen, ihre Kinder abzuholen, sollten die Ziele „realistisch“ erreichbar sein.
  • Die Klassen des 6. Jahrgangs führen Klassenfahrten in der Regel 4 bis 5 Tage durch.  
  • Die Schüler*innen des 13. Jahrgangs führen Kursfahrten durch. Der Leistungskurs Sport hat die Möglichkeit, im Rahmen des Kursprofils zum Halbjahreswechsel ein Wintersportpraktikum durchzuführen. 

 

Sonderfall Internationale Begegnungen: 

  • Internationale Begegnungen bzw. Praktika werden mit Großbritannien, Irland, Frankreich, Spanien, Niederlanden und Polen durchgeführt, sofern es die Corona-Lage zulässt (Einzelfallprüfung!).  

 

Folgende finanzielle Obergrenzen (incl. aller Nebenkosten, vorbehaltlich unvorhersehbarer Preisentwicklungen) sind festgelegt:

6. Jahrgang 

280 Euro 

10. Jahrgang 

390 Euro 

13. Jahrgang 

500 Euro 

Auslandsveranstaltungen 

500 Euro 

 

Stand 10/2022