Klassen- und Kursfahrten sowie internationale Begegnungen sind wichtige Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.
Das Fahrtenprogramm der GHS sieht Schulfahrten in den Jahrgangsstufen 6, 10 und in der Q2 unter Berücksichtigung folgender Regelungen vor:
Im Kalenderjahr 2023 werden Schulfahrten in den Klassen des 6., 10. und 13. Jahrgangs nur genehmigt, wenn eine Absicherung der finanziellen Risiken durch entsprechende Versicherungen erfolgt (Reiserücktritt-Versicherung inklusive Corona-Schutz). Reiseveranstalter sollten gemäß den aktuellen Vorgaben des Schulministeriums ein erweitertes Stornorecht einräumen. Weiter müssen die Eltern auf der verbindlichen Anmeldung folgenden Passus bestätigen:
„Ich bin ebenfalls über die möglichen Kosten einer Stornierung, einer Umbuchung oder eines Abbruchs der Veranstaltung insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie informiert.“
- Da im Falle einer Corona-Erkrankung die Eltern in der Pflicht stehen, ihre Kinder abzuholen, sollten die Ziele „realistisch“ erreichbar sein.
- Die Klassen des 6. Jahrgangs führen Klassenfahrten in der Regel 4 bis 5 Tage durch.
Die Schüler*innen des 13. Jahrgangs führen Kursfahrten durch. Der Leistungskurs Sport hat die Möglichkeit, im Rahmen des Kursprofils zum Halbjahreswechsel ein Wintersportpraktikum durchzuführen.
Sonderfall Internationale Begegnungen:
Internationale Begegnungen bzw. Praktika werden mit Großbritannien, Irland, Frankreich, Spanien, Niederlanden und Polen durchgeführt, sofern es die Corona-Lage zulässt (Einzelfallprüfung!).
Folgende finanzielle Obergrenzen (incl. aller Nebenkosten, vorbehaltlich unvorhersehbarer Preisentwicklungen) sind festgelegt:
6. Jahrgang | = | 280 Euro |
10. Jahrgang | = | 390 Euro |
13. Jahrgang | = | 500 Euro |
Auslandsveranstaltungen | = | 500 Euro |
Stand 10/2022