Zielsetzungen

Der Kontinuität von Unterricht muss höchste Priorität eingeräumt werden. Unterrichtsausfall kann in der Praxis jedoch niemals vollständig vermieden werden. Aber er muss soweit möglich auf ein pädagogisch vertretbares Maß reduziert werden.

Das Vertretungskonzept will Maßnahmen bereitstellen, die eine pädagogisch sinnvolle und der je­weiligen Situation angemessene Organisation des Vertretungsunterrichts er­möglichen. Die rechtliche Grundlage hier­für bildet sie Allgemeine Dienstordnung (ADO § 12 und §13).

Grundsatz

Der Vertretungsunterricht hält Möglichkeiten für eine pädagogische anspruchsvolle und schülerorientierte Gestaltung bereit. 

Inhaltlich bieten sich für den Vertretungsunterricht fachliche, fächerverbin­dende oder fachübergreifende Fragestellungen für Vertretungsstunden der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch. Folgende Schrittfolge ist einzuhalten.

  1. Fachbezogene Vertretung: Falls möglich, sollte der Unterricht fachbezogen vertreten werden.
  2. Vertretung im eigenen Fach: Ist dieVertretungslehrer*in nicht Fachlehrer*in für das vertretende Fach und/oder hat die zu vertretende Kolleg*in kein Material bereit- gestellt, dann wird der Unterricht im eigenen Fach mit einem möglichst fächerverbindenden oder fächerübergreifenden Thema unterrichtet.

Verlässlicher Ganztag

Kurzfristig ausfallende Unterrichtsstunden (Ad-hoc-Vertretung) werden in den Jahrgangsstufe 5-10 von der 1. bis 7. Stunde soweit möglich fachbezogen vertreten. 

Vertretungsunterricht in der Sekundarstufe II

Die organisatorischen Beson­derheiten der gymnasialen Oberstufe werden die Vertretung einer Fachlehre­rin / eines Fachlehrers nur eingeschränkt möglich machen. Langfristig ausfallender Unterricht wird nach Möglichkeit fachbezogen vertreten.

Im Normalfall müssen im Rahmen der Möglichkeiten der Schule zunehmend Formen schülerorientierten, aktiven und selbstständigen Arbeitens zum Einsatz kommen. Insbesondere ist bei den Schülerinnen und Schülern die Einsicht zu fördern, dass aus dem Fehlen der Kurslehrerin / des Kurslehrers nicht der Anspruch auf eine Freistunde ab­geleitet werden kann.

Bei vorhersehbarer Abwesenheit werden Aufgaben durch die/den Kurslehrer*in entweder im unmittelbar vorausgehenden Unterricht gestellt oder rechtzeitig in der Info oder über MSTeams hinterlegt. 

Die in den Vertretungsstunden zum Einsatz kommenden Aufgaben sol­len das selbstständige Arbeiten der Kursmitglieder*innen fördern. Sie besitzen entweder einen deutlichen Bezug zum Unterrichtszusammenhang oder sie dienen der Vorbereitung von Referaten und Facharbeiten bzw. der Vertiefung von relevanten Themen des Zentralabiturs, dazu zählt auch eine gezielte Wiederholung von Klausuraufgaben. Auf diese Weise ler­nen Schüler*innen Vertretungsstunden konstruktiv zu nut­zen, d.h. zur Weiterentwicklung ihrer fachlichen und außerfachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. 

Zur Erledigung von Aufgaben stehen den Schüler*innen in der SII das Studien- Arbeits- und Lernzentrum (SALZ) zur Verfügung und der Vertretungsplan enthält bei anfallender eigenständiger Freiarbeit (EVA) eine entsprechende Bemerkung für die Schüler*innen der SII.